27.08.2020

etracker und DSGVO

Ihr Ansprechpartner

Patrick Fiekers

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27.08.2020

Privacy Shield Update für Web-User

Warum Sie ab sofort auf etracker statt Google Analytics setzen sollten. Bereits vor einem Monat haben wir über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) berichtet, wonach die Privacy Shield-Regelung der EU-Kommission für unwirksam erklärt worden ist. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf Unternehmen, die bei der Übertragung von persönlichen Daten von der EU in die USA ausschließlich auf das Privacy Shield vertraut haben. Auch Website- und Webshop-Betreiber, die in der Vergangenheit auf Google Analytics vertraut haben, sollten sich nun schnellstmöglich mit einer besseren Alternative beschäftigen. Wir zeigen Ihnen, warum es sich nun noch mehr lohnt, auf etracker zu setzen!

Strafzahlungen für Nicht-Einhaltung der Datenschutzstandards

Mit dem Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 ist die sogenannte Privacy Shield-Vereinbarung als Rechtsgrundlage für den Transfer von Daten von der EU in die USA gekippt worden. Stattdessen fordert der Gerichtshof auf Berufung des Unionsrecht nun, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA das Schutzniveau eingehalten werden muss. Unter den vielen Diensten, die von US-Anbietern auf Grundlage des wegfallenden Privacy Shield eingesetzt worden sind, ist auch der Tracking-Dienst Google Analytics. Nutzen Sie diesen zum Transfer europäischer Daten in die USA, drohen Ihnen schlimmstenfalls empfindliche Bußgelder.

 

Setzen Sie künftig auf EU-Konformes Tracking

Was aber tun, wenn Google Analytics ab sofort keine haltbare Lösung mehr ist? Ganz einfach: Nutzen Sie etracker! Denn mit dem Analyse-Dienst etracker sind Sie nach wie vor auf der sicheren Seite. Auch vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung wie den EDSA-Leitlinien, des BGH-Urteil oder auch der Kippung des Privacy Shields, ist etracker 100 % DSGVO-konform und in der cookie-less Variante ohne jede Einwilligung einsetzbar. Vermeiden Sie als Webshop- oder Website-Betreiber das unnötige Risiko einer Bußgeldzahlung und steigen Sie noch heute um auf etracker!

 

Warum es Wichtig ist, schon jetzt zu handeln

Da mit dem Urteil ebenfalls beschlossen worden ist, keine Übergangs- oder Schonfristen für Nutzer von nicht-datenschutzkonformen Diensten einzuräumen, empfehlen wir Ihnen, jetzt zu handeln. Unser langjähriger Partner etracker steht Ihnen dafür gerne zur Seite, berät Sie über rechtlich einwandfreie Datenerhebungs- und Analysemöglichkeiten und hilft Ihnen schlussendlich sogar dabei, Kosten einzusparen. Mehr Informationen zu etracker finden Sie auf www.etracker.com/.

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