21.12.2022
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21.12.2022
Rechtliche Änderungen im eCommerce für 2023
Neben neuen Trends stehen zum Jahreswechsel oft auch rechtliche Änderungen im Onlinehandel an. Was Unternehmen zum neuen Jahr 2023 auf dem Schirm haben müssen, erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag.
Das Elektrogesetz
Firmen, die Elektrogeräte herstellen oder über Online-Marktplätze vertreiben, erwartet eine ähnliche Situation, wie bereits in diesem Jahr. Vergleichbar zum neuen Verpackungsgesetz wird es eine neue Prüfpflicht geben, die Marktplatzbetrieber und Fulfillment Dienstleister erfüllen müssen, indem sie sich die Registrierung der Gerätehersteller nach dem neuen ElektroG nachweisen lassen.
Passiert dies nicht rechtzeitig, muss damit gerechnet werden, dass die betroffenen Produkte nicht mehr über diesen Kanal angeboten werden können. Dieses Gesetz soll laut aktuellem Stand ab dem 01. Januar 2023 in Kraft treten. Da die für die Registrierung zuständige Behörde allerdings aktuell überlastet ist, ist es möglich, dass der Stichtag auf den 01. Juli 2023 verschoben wird. Betroffene sollten die nötigen Schritte aber dennoch schnellstmöglich ergreifen – falls etwa nämlich eine Registrierung nachgeholt oder erst Recherchen angestellt werden müssen, kann viel Zeit ins Land gehen. Auch gibt etwa Amazon nach wie vor den 1. Januar als Stichtag an. Anpassungen gibt es zudem in der Kennzeichnung für Bevollmächtigte.
Das Verpackungsgesetz
Laut Angaben der Bundesregierung fallen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Verpackungen an. Um dem entgegenzuwirken müssen Letztvertreiber von Lebensmitteln zum unmittelbaren Verzehr, die Einwegkunststofflebensmittelverpackungen bzw. Einweggetränkebecher anbieten, ab dem 01. Januar 2023 eine Mehrwegalternative zur Einwegverpackung anbieten. Für kleine Betriebe gibt es eine Ausnahmeregelung, die auch das Abfüllen in mitgebrachte Behältnisse erlaubt. Praktisch betroffen sind etwa Restaurants, Lieferdienste oder Cafés.
Das Lieferkettengesetz
Ab dem 01. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Den Betroffenen werden hiermit umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt, die sich entlang der gesamten Lieferkette erstrecken. Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. So sollen Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden innerhalb der Lieferketten verhindert werden.
Neue Regeln für Digitalunternehmen mit großer Marktmacht
Genaugenommen ist dieses Gesetz bereits am 01. November 2022 in Kraft getreten, wird allerdings erst ab Mai 2023 relevant. Betroffen sind Unternehmen, die in digitalen Märkten als Gatekeeper gelten, also eine starke Marktmacht haben. Dies betrifft beispielsweise Online-Marktplätze, Suchmaschinen oder soziale Netzwerke. Durch dieses Gesetz werden bestimmte Geschäftspraktiken verboten bzw. die Nutzung von Daten reguliert. Bis zur Startphase im Mai 2023 müssen Unternehmen anhand der vorgegebenen Kriterien selbstständig prüfen, ob sie zu den Gatekeepern zählen und die EU-Kommission ggf. darüber informieren.
Greenwashing und Ökodesign
In Zukunft wird der Onlinehandel verstärkt vom europäischen Green Deal betroffen sein. Er stellt eine Strategie für das nachhaltige Wachstum in der EU dar. Umfassen wird der Green Deal zum Beispiel Transparenzregelungen von Retouren, Rechte auf Reparaturen, ein Verbot bzw. eine Regulierung von Greenwashing in der Werbung sowie neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Diese Regelung soll allerdings erst im nächsten Jahr beschlossen werden. Wann sie genau umgesetzt wird, ist noch unklar.
USB-C als einheitliche Lösung
Bis zum 1.000 Tonnen Elektroschrott sollen durch die Vereinheitlichung auf USB-C eingespart werden. Die Änderung dürfte vor allem den Technikgiganten Apple mit den stark genutzten Lightning-Anschluss treffen.
Nationale Neuerungen: PIMS als neue Cookie-Einwilligungsverwaltung
Obwohl die EU mit der E-Privacy Verordnung noch auf sich warten lässt, hat Deutschland bereits mit dem TTSDG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) eine Neuerung für 2023 beschlossen und damit eine weniger missverständliche Regelung für die Verwendung von Cookies ins Leben gerufen. Das Ganze wurde auf Basis alter EU-Regelungen erstellt. Die Einwilligung für Cookies werden aktuell über Consent Tools (oder Cookie Banner) eingeholt. Diese sollen zukünftig der Vergangenheit angehören und durch PIMS ersetzt werden – Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Dabei handelt es sich um eine Software, wie zum Beispiel eine Browsererweiterung, durch die ein Nutzer seine Präferenzen einmal zentral und allgemeingültig für alle Anwendungen festlegen kann. So soll das Prozedere der Einwilligungsverwaltung für Nutzer anwendungsfreundlicher gestaltet werden und lästigen Cookie-Bannern den Gar ausmachen.
Im neuen Jahr erwarten uns einige Neuerungen. Wie es rechtlich weitergeht, erfahren Sie weiterhin in unseren Blogbeiträgen.
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