27.07.2020
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27.07.2020
EuGH erklärt „Privacy Shield“-Regelung der EU-Kommission für unwirksam
Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 die "Privacy Shield"-Vereinbarung gekippt. Damit ist die Datenübertragung persönlicher Daten von der EU in die USA in vielen Fällen illegal und dürfte damit signifikante Auswirkungen auf viele Unternehmen in der EU haben, die nur auf den "Privacy Shield" vertraut haben.
Das wichtigste vorab
Gewerbliche Kunden können die Cloud-Dienste von Microsoft weiterhin in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht nutzen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nimmt Ihnen nicht die Möglichkeit, heute Daten zwischen der EU und den USA über die Microsoft Cloud zu übertragen.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: https://news.microsoft.com/de-de/stellungnahme-zum-urteil-des-eugh-was-wir-unseren-kunden-zum-grenzueberschreitenden-datentransfer-bestaetigen-koennen/
Gewerbliche Microsoft-Kunden müssen trotz des Urteils keine Einschränkung bei der Nutzung von Microsoft-Diensten befürchten. Denn schon seit einigen Jahren ist der Datenfluss zwischen der EU und den USA über die Microsoft Cloud nach europäischem Recht geregelt. Einschränkungen des Datenflusses bei der Nutzung von Microsoft-Diensten müssen also auch in Zukunft nicht befürchtet werden.
Darüber hinaus hat Microsoft den Datentransfer in Drittstaaten für seine Kunden ebenfalls mit der Standard Contractual Clauses (SCC) rechtlich abgesichert, die auch mit dem EU-US-Privacy-Shield weiterhin bestehen bleiben.
Für einen Austausch zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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