06.11.2024

Desktop-News – Ab 2025 – Barriere-freiheits__stärkungsgesetz für Websites

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06.11.2024

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025: Was Sie wissen müssen

Ab 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung und den Betrieb von Websites haben wird. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu Online-Diensten und -Informationen haben.

Hintergrund des Gesetzes

Das BFSG ist Teil einer breiteren Initiative der Europäischen Union, die digitale Inklusion zu fördern. Es baut auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf, die bereits 2016 verabschiedet wurde. Während diese Richtlinie hauptsächlich öffentliche Einrichtungen betraf, erweitert das BFSG die Anforderungen nun auch auf private Unternehmen. 

Wichtige Anforderungen

  • Barrierefreie Gestaltung: Websites müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen/Beeinträchtigungen genutzt werden können. Dies umfasst unter anderem die Nutzung von Screenreadern, alternative Texte für Bilder und eine klare Strukturierung der Inhalte.
  • Regelmäßige Überprüfung: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Websites regelmäßig auf Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Dies kann durch interne Audits oder externe Prüfungen erfolgen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter, die an der Gestaltung und Pflege von Websites beteiligt sind, müssen entsprechend geschult werden, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.
  • Feedback-Mechanismen: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrieren zu melden und Feedback zu geben. Unternehmen sind verpflichtet, auf dieses Feedback zu reagieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Vorteile der Barrierefreiheit

Die Umsetzung des BFSG bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für die Nutzer als auch für die Unternehmen selbst:

  • Erweiterte Zielgruppe: Durch barrierefreie Websites können Unternehmen eine breitere Zielgruppe erreichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
  • Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Websites sind oft auch für nicht behinderte Nutzer einfacher zu bedienen, was die allgemeine Benutzererfahrung verbessert.
  • Rechtliche Sicherheit: Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG erfüllen, minimieren das Risiko von rechtlichen Konsequenzen und möglichen Strafen.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Inklusion dar. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Websites entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Durch proaktive Maßnahmen können sie nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Reichweite und Benutzerfreundlichkeit erheblich verbessern.

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